Amtliche Quelle: Taxitarifverordnung ab 01.08.2026 (PDF) ↗ des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die nachfolgenden Beträge geben die wichtigsten Tarifpositionen wieder; maßgeblich bleibt die Verordnung.
Normaltarif
| Position | Tagtarif werktags 6–22 Uhr | Nachttarif 22–6 Uhr, Sonn- und Feiertage |
|---|---|---|
| Grundpreis | 5,00 € | 6,00 € |
| Kilometer 1–3 | 3,20 € / km | 3,30 € / km |
| Ab Kilometer 4 | 2,50 € / km | 2,70 € / km |
| Zeitpreis | 40,00 € / Stunde | 43,00 € / Stunde |
Großraumtaxi
Der Großraumtarif gilt, wenn mehr als vier Fahrgäste gleichzeitig befördert werden. Der Grundpreis beträgt tagsüber 11,00 € und nachts sowie sonn- und feiertags 12,00 €. Kilometer- und Zeitpreise entsprechen dem Normaltarif.
Zuschläge und Festpreise
Ein Zuschlag von 10,00 € kann unter den in § 3 Abs. 5 der Verordnung genannten Bedingungen für eine Anfahrt außerhalb der Betriebssitzgemeinde anfallen. Er ist vor Fahrtbeginn anzukündigen. Ein möglicher Sonderzuschlag bedarf einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung.
Für vorbestellte Fahrten mit vereinbartem Start und Ziel lässt die Verordnung unter bestimmten Bedingungen einen dokumentierten Festpreis innerhalb des Tarifkorridors zu. Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten für Ihre Fahrt.
Preisfrage zur konkreten Fahrt?
Nennen Sie Abholadresse, Ziel, Zeitpunkt, Fahrgastzahl und besonderen Bedarf. Der verbindliche Preis einer Fahrt mit Taxameter ergibt sich aus dessen Anzeige.
0172 9556393 anrufenKrankenfahrten
Für Krankenfahrten mit Rahmenvertrag können abweichende Vereinbarungen gelten. Eine Kostenübernahme durch Krankenkasse oder anderen Kostenträger hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie Verordnung, Genehmigung und mögliche Zuzahlungen vorab.
